Wird bei einer Person die Diagnose Autismus-Spektrum-Störung gestellt, besteht die Möglichkeit, dass die Betroffenen selbst oder Eltern als Vertretung für ihre Kinder in unserer Ambulanz eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung erhalten. Eine Überweisung ist nicht erforderlich. In der Regel werden im Rahmen des Erstkontaktes grundlegende Informationen über eine mögliche Therapie gegeben.
Die folgende Abbildung erläutert das Zugangsverfahren zur autismusspezifischen Förderung als Maßnahme der Eingliederungshilfe. Nach einer sicheren Diagnosestellung im Bereich des autistischen Spektrums durch Fachärzt*innen, einem Therapieplan von der Autismus-Ambulanz sowie einem Antrag auf Kostenübernahme, übernimmt das örtlich zuständige Sozial- oder Jugendamt oder der Landschaftsverband (LVR) zur Eingliederung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen die Kosten für Beratung und Therapie.